Oberlandesgericht Koblenz, Urteil (5 U 267/10)
 

Anwendung der Geschäftschancenlehre auf die GbR

 
Nach der sogenannten Geschäftschancenlehre ist es einem geschäftsführenden Gesellschafter verboten, Geschäfte aus der Sphäre der Gesellschaft auf eigene Rechnung zu tätigen. Das OLG Koblenz stellt klar, daß dieser Grundsatz nicht nur für die OHG und KG gilt, sondern auch für Geschäftsführer einer GbR. Auch diese müssen sich bietende Geschäftschancen für die Gesellschaft nutzen und eigene Interessen zurückstellen. Andernfalls liegt eine Treuepflichtverstoß vor, der u. a. zum Schadensersatz führen kann. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
 
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011
 

Verfall von Urlaubansprüchen auch bei dauerhafter Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

 

Nach der Rechtsprechung des EuGH verfallen Urlaubsansprüche entgegen dem Bundesurlaubsgesetz nicht am Ende des Urlaubsjahres/Übertragungszeitraums, wenn ein Arbeitnehmer den Urlaub wegen einer dauerhaften Krankheit gar nicht nehmen kann. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat nun aber einer Geltendmachung jahrelang zurückliegender Urlaubsansprüche einen Riegel vorgeschoben. Nach der Entscheidung verfallen Urlaubsansprüche nun 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Dies würde der EuGH nicht beanstanden. Ob das Bundesarbeitsgericht genauso entscheiden, bleibt abzuwarten

 
LAG Hessen Urteil v. 25.07.2011
 

Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt Kündigung wegen Privatnutzung des Diensthandys

 

Der Mitarbeiter einer Lufthansa-Service-Gesellschaft hatte während eines Urlaubs mehr als 100 private Auslandsgespräche mit dem Diensthandy geführt. Der Schaden des Arbeitgebers betrug mehr als 500 EUR. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung und trotz einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit. Jedem Arbeitnehmer müsse auch ohne besonderen Hinweis klar sein, daß der Arbeitgeber Privatgespräche in einem solchen Umfang nicht akzeptieren würde, so das Gericht. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollte jeder Arbeitgeber die Rechtslage vor Ausspruch einer Kündigung dennoch genau überprüfen.

 
LAG Düsseldorf, Urt. vom 03.11.2010
 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf verpflichtet Arbeitgeber zur Danksagung und guten Wünschen

 
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des LAG Düsseldorf soll der Arbeitgeber verpflichtet sein, in das Arbeitszeugnis als Schlußsatz eine Dankes- und Wunschformel aufzunehmen. Andernfalls werde die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers abgewertet. Das Weglassen der Schlußformel könne den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen. Das Urteil des LAG Düsseldorf widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht. Diese hatte schon im Jahr 2001 entschieden, daß der Arbeitgeber im Zeugnis nicht zum Dank und zu guten Wünschen verpflichtet werden kann.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011
 

Sachgrundlose Befristung trotz "Zuvor-Beschäftigung"

 
Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Mit dem aktuellen Urteil (AZ.: 7 AZR 716/09) hat das BAG entschieden, daß eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers, die mehr als drei Jahre zurückliegt, keine "Zuvor-Beschäftigung" im Sinne der Vorschrift sei. Es bestehe keine Gefahr mehr von mißbräuchlichen Befristungsketten durch den Arbeitgeber. Im entschiedenen Fall war sachgrundlose Befristung daher entgegen dem Wortlaut des Gesetzes zulässig. Ob sich Arbeitgeber künftig auf diese neue Rechtsprechung des BAG verlassen können, sollte vor Vereinbarung der Befristung im Einzelfall geprüft werden.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2011
 

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

 

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.02.2011 kann einem gläubigen Moslem, der sich als Ladenhilfe weigert, Alkohol einzusortieren, nicht ohne weiteres gekündigt werden. Vor einer Kündigung müsse der Arbeitgeber prüfen, ob er eine andere Beschäftigung zuweisen könne, die den religiösen Überzeugungen des Arbeitnehmers gerecht wird. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, um die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers aufzuklären. Unklar bleibt, welche religiösen Überzeugungen und entsprechende Arbeitsverweigerungen von Arbeitnehmern das Bundesarbeitsgericht künftig akzeptiert und wo die Grenzen verlaufen. Auf Arbeitgeber dürften weitere Belastungen zukommen.

 
Bundesarbeitsgericht
 

Verlangen nach Kenntnissen der deutschen Sprache ist keine mittelbare Diskriminierung

 

Nach einem neuen Urteil des BAG (AZ 2 AZR 764/08) liegt keine mittelbare Benachteiligung im Sinne des AGG vor, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern Kenntnisse der deutschen Schriftsprache verlangt, damit diese schriftliche Arbeitsanweisungen verstehen und die betrieblichen Aufgaben so gut wie möglich erledigen können. Der Arbeitgeber verfolgt damit ein sachliches gerechtfertigtes Ziel. Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Ein Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer nach mehrfachen vergeblichen Sprachkursen gekündigt. Der Arbeitnehmer konnte schriftliche Arbeitsanweisungen nicht verstehen, obwohl dies notwendig war. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Arbeitgeber sollten eine Kündigung wegen fehlender Sprachkenntnisse vorher rechtlich prüfen lassen.

 
Bundesarbeitsgericht
 

Unbegrenzte Nachbindung an Tarifverträge

 
Nach § 3 Abs. 3 TVG ist ein Arbeitgeber auch nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband weiter tarifgebunden, bis der Tarifvertrag endet. Bisher war umstritten, ob diese sogenannte Nachbindung auch fortbesteht, wenn der Verband die nächste Möglichkeit ungenutzt läßt, den Tarifvertrag zu kündigen. Das BAG hat nun entschieden, daß das reine Verstreichenlassen einer Kündigungsmöglichkeit die Nachbindung nicht entfallen läßt (Aktenzeichen: 4 AZR 261/08). Arbeitgeber können daher trotz Verbandsaustritt unter Umständen unbegrenzt weiter an den Tarifvertrag gebunden sein.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 11.03.2010
 

Unterbilanzhaftung bei Verwendung eines GmbH-Mantels trifft auch spätere Erwerber von Geschäftsanteilen

 
Wird eine Mantel-GmbH aktiviert, die zuvor nicht mehr operativ tätig war, so ist dies gegenüber dem Handelsregister als wirtschaftliche Neugründung offenzulegen. Unterbleibt die Offenlegung, so entsteht eine zeitlich unbeschränkte Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt trifft diese Unterbilanzhaftung auch einen späteren Gesellschafter, der zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung noch nicht an der GmbH beteiligt war. Dies gilt auch, wenn der spätere Gesellschafter von der wirtschaftlichen Neugründung und der unterbliebenen Offenlegung keinerlei Kenntnis hat. Auf dieses ganz erhebliche Haftungsrisiko sollte beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen größtes Augenmerk gelegt werden. Die Revision zum BGH wurde vom Gericht zugelassen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2010
 

Keine Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaum

 

Nach dem BGH kann der Vermieter von Gewerberaum auch noch mehr als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Betriebskostennachzahlungen verlangen. Die bei Wohnraum geltende Ausschlußfrist des § 556 Abs. 3 BGB von 12 Monaten ist bei Gewerberaum nicht anwendbar. Der Vermieter muß dem BGH zufolge zwar in der Regel spätestens innerhalb  eines Jahres abgerechnet haben. Ab diesem Zeitpunkt kann der Mieter jedoch lediglich die Erteilung der Abrechnung verlangen und muß keine weiteren Vorauszahlungen erbringen.

 
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.01.2010
 

Keine Belästigung durch Aufforderung zu Deutschkurs

 
Nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein liegt keine Belästigung iSd. § 3 Abs. 3 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vor, wenn ein Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer dazu auffordert, einen Deutschkurs zu besuchen. Eine Belästigung aufgrund der ethnischen Herkunft liege nur vor, wenn durch die Aufforderung auch ein feindliches Umfeld durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geschaffen werde. Eine Arbeitnehmerin hatte eine Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 15.000 EUR eingeklagt. Wie das Bundesarbeitgericht derartige Fälle beurteilt, ist aber noch offen.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 07.12.2009
 

Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig - Haftungsriko bei Leiharbeitnehmern?

 

Nach § 9 Nr. 2 AÜG dürfen Leiharbeitnehmer vom Verleiher im Falle der Überlassung an einen anderen Betrieb nicht schlechter behandelt werden, als vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers. Dies gilt auch für das Arbeitsentgelt. Von diesem Grundsatz wird allerdings in der Praxis häufig durch Tarifverträge abgewichen. Derartige Tarifverträge bestehen unter anderem mit der Gewerkschaft CGZP. Das LAG Berlin-Brandenburg hat jedoch mit Beschluß vom 07.12.2009 entschieden, daß die CGZP nicht tariffähig ist. Leiharbeitnehmer, die aufgrund von Tarifverträgen der CGZP schlechter bezahlt werden, als vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihes, haben daher möglicherweise rückwirkend höhere Lohnansprüche gegen ihren Verleiher. Auf Verleihbetriebe könnten dadurch existenzbedrohende Nachzahlungen von Arbeitsentgelt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zukommen. Auch für Entleiher ist ein Risiko nicht auszuschließen. Sie haften subsidiär für nichtgezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Da die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg noch nicht rechtskräftig ist, werden diese Fragen allerdings davon abhängen, wie das Bundesarbeitsgericht den Fall letztendlich entscheiden wird. 

 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2009
 

"Ausfrieren" des Mieters nach Mietende kann beim Gewerberaum erlaubt sein

 
Nach einem Urteil des BGH besteht nach Beendigung eines Mietverhältnisses grundsätzlich keine Verpflichtung des Vermieters mehr zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen. Der Fall betraf einen Mieter von Gewerberäumen, der nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausgezogen war und sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Verzug befand. Der BGH sah hier keinen Ausnahmefall, in dem der Vermieter die Heizenergie weiter liefern mußte. Das Urteil stärkt die Rechte der Vermieter von Gewerberäumen. Allerdings sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Einstellung von Versorgungsleistungen im konkreten Einzelfall tatsächlich zulässig ist. Andernfalls drohen dem Vermieter hohe Schadensersatzforderungen.