Unsere Kompetenzen
Ihre Vorteile für ein gutes Ergebnis – flexibel und individuell

Kompetenzfelder

Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir bei der Gründung und Auflösung sowie beim Kauf und Verkauf von Gesellschaften. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse. Wir erstellen im Handelsverkehr notwendige Verträge wie u. a. Liefer-, Service- und Rahmenverträge.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen und bei handelsrechtlichen Problemen im Tagesgeschäft.

Arbeitsrecht

Eine Interessenvertretung kann nur glaubhaft sein, wenn sie eine klare Linie verfolgt. Aus diesem Grund vertreten wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ausschließlich Arbeitgeber. Wir beraten bei Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, insbesondere bei betrieblichen Änderungen. Darüber hinaus helfen wir bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im laufenden Unternehmen und gestalten Arbeits- und Dienstverträge und sonstige Regelungen. Wenn notwendig, vertreten wir vor den Arbeitsgerichten.

Mietrecht

Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst das Mietrecht für Gewerberäume und das gewerbliche Mietrecht beweglicher Sachen wie Maschinen, mobile Bauten oder gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wir erstellen maßgeschneiderte Mietverträge und beurteilen die Risiken der Vertragsbeziehung. Auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts bleiben wir unserer Linie treu und vertreten ausschließlich Vermieter.

Bankrecht und Finanzierung

Der Verkehr mit Banken ist für jedes Unternehmen wichtig. Grundlage für eine bedarfsgerechte Finanzierung sind auf die jeweilige Situation angepasste Darlehensverträge. Wir beraten Sie auch bei der Ausgestaltung einer angemessenen Kreditsicherung.

Baurecht

Unsere Tätigkeit umfasst das private Baurecht. Regelmäßig ergeben sich bei Baumaßnahmen durch die Vielzahl der am Bau Beteiligten komplexe Rechtsbeziehungen, die eine juristische Betreuung notwendig machen. Wir gestalten die notwendigen Verträge und vertreten auch bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen und der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.